Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vollständige deutsche Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen v3. Nur der niederländische Text ist amtlich und rechtsverbindlich.
Inhalt und technische Funktionsweise geprüft am 1. August 2026.
Art. 1. Allgemeines – Begriffe
- Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Unterlagen von B-Recruited, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Besondere Bedingungen gehen bei Widerspruch vor.
- Bedingungen der anderen Vertragspartei sind ausgeschlossen.
- B-Recruited erbringt Beratung, Personalbeschaffung und -auswahl, Try & Hire sowie projektbezogene Unterstützung.
- Auftragnehmer: B-Recruited. Auftraggeber: dessen Kunde. Kandidat: jede zur Einstellung vorgestellte Person.
- Der Kunde bestätigt, ausreichend über Leistungen, Methoden, Ziele und Kontext informiert worden zu sein.
Art. 2. Rechnungsstellung und Zahlung
- Rechnungen gelten spätestens drei Tage nach Rechnungsdatum als eingegangen und sind binnen fünfzehn Tagen zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten angerechnet.
- Ein begründeter Widerspruch muss binnen acht Tagen eingeschrieben erfolgen und setzt die Zahlungspflicht nicht aus.
- Bei Verzug werden andere Forderungen fällig. Es gelten die Zinsen nach dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 sowie 10% pauschaler Schadenersatz, mindestens 250 Euro je Rechnung, vorbehaltlich nachgewiesenen höheren Schadens.
- Dies gilt auch bei gewährten Zahlungserleichterungen.
Art. 3. Aussetzung und Beendigung
- Bei Nichtzahlung oder Pflichtverletzung kann B-Recruited nach erfolgloser achttägiger Frist Leistungen aussetzen oder den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen.
- B-Recruited kann binnen dreißig Tagen bei unzureichender Kreditwürdigkeit kündigen und Sicherheiten verlangen.
- Weist der Kunde schriftlich an, keine Stellen mehr zu bearbeiten, ruht die Leistung bis zu einem neuen Auftrag.
- Beide Parteien können mit drei Monaten Frist zum ersten Tag des Folgemonats kündigen.
- Eine sofortige Kündigung durch den Kunden ohne Betrug oder grobes Verschulden von B-Recruited führt zu einer Entschädigung in Höhe des Dreifachen des Durchschnitts der letzten drei Monate.
Art. 4. Personalbeschaffung und Auswahl
Vertrag
B-Recruited unterstützt die Suche nach Kandidaten für eine vom Kunden definierte Stelle. Verträge laufen unbefristet, sofern besondere Bedingungen nichts anderes bestimmen. Eine abgelaufene Exklusivität kann um denselben Zeitraum verlängert werden; die vollständige Akte wird auf Anfrage bereitgestellt. B-Recruited schuldet ein Bemühen, keinen Erfolg.
Vergütung
Die Auswahlvergütung kann zu 50% bei Unterzeichnung mit dem vorgestellten Kandidaten und zu 50% zwei Monate nach Arbeitsbeginn bezahlt werden, sofern die Zusammenarbeit fortbesteht. Der zweite Teil entfällt bei selbstständigem Ausscheiden des Kandidaten binnen zwei Monaten, bleibt aber bei Kündigung durch den Kunden fällig. Eine Übernahme aus der B-Recruited-Payroll oder des Unternehmens lässt die Vergütung bestehen.
Kandidaten
Der Kunde kontaktiert Kandidaten oder gibt binnen fünf Arbeitstagen Rückmeldung. Zeitarbeit ändert die Vergütung nicht. Schriftlicher oder E-Mail-Nachweis belegt die Vorstellung; eine Einstellung im vereinbarten Zeitraum macht die Vergütung fällig. B-Recruited wirbt während des Vertrags keine Mitarbeiter des Kunden ab, außer diese wenden sich selbst an B-Recruited.
Art. 5. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
- Beruflich erlangte vertrauliche Informationen bleiben geheim; gegenüber Kandidaten gilt größte Diskretion.
- Beide Parteien wenden mindestens ebenso wirksame Maßnahmen wie für eigene vertrauliche Informationen an.
- Informationen dienen nur dem vereinbarten Zweck und sind nur erforderlichen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen zugänglich.
- Ein Verstoß berechtigt zu Unterlassung und Schadenersatz von pauschal 2.500 Euro je nachgewiesenem Verstoß, erhöhbar bei höherem nachgewiesenem Schaden.
Art. 6. Datenschutz
- Daten der Vertragsparteien können für Kundenverwaltung, Studien, Leistungen und Werbung im Rahmen der Rechtsgrundlagen und Informationspflichten verwendet werden.
- Vertrauliche Informationen werden nach DSGVO und anwendbaren E-Privacy-Regeln verarbeitet.
- Keine Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung, außer an notwendige Auftragsverarbeiter oder Beteiligte.
- Betroffene können Auskunft, Berichtigung und soweit zulässig Löschung verlangen. Die separate Datenschutzerklärung enthält aktuelle Informationen für Besucher und Kandidaten.
Art. 7. Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Regelung, die Absicht und Vertragsgeist möglichst nahekommt.
Art. 8. Höhere Gewalt
- Ist ein Ort wegen höherer Gewalt nicht verfügbar, sucht der Kunde einen anderen Ort oder Termin, ohne Kandidatenkosten weiterzugeben.
- Höhere Gewalt befreit B-Recruited ohne Entschädigung, auch wenn ein notwendiger Dritter verhindert ist.
- Beispiele sind Unfall, Defekt, außergewöhnliches Wetter, Brand, Streik, Diebstahl, Unruhen, Epidemie, schwere Krankheit, Überschwemmung, Naturkatastrophe, staatliche Maßnahme, Lieferanteninsolvenz, bewaffneter Überfall und unvermeidbarer Lieferkettenausfall.
- Insolvenz, offenkundiges Unvermögen oder eine Rechtsstatusänderung des Kunden erlauben die Beendigung kraft Gesetzes.
- Nach mehr als drei Monaten Unmöglichkeit kann B-Recruited entschädigungslos kündigen.
- Bei grundlegender, nicht zurechenbarer Veränderung mit unbilliger Erschwerung oder nahezu unmöglicher Leistung verhandeln die Parteien neu; andernfalls gilt Artikel 10.
Art. 9. Haftungsausschluss und Haftung
- B-Recruited haftet nur bei nachgewiesenem grobem Verschulden oder Vorsatz und nur für den nachgewiesenen Anteil.
- Die Haftung ist auf direkte Schäden beschränkt; entgangener Gewinn, finanzielle oder kommerzielle Verluste, Produktion, Verwaltung, Daten, Verträge, immaterielle Schäden und Kundenverlust sind ausgeschlossen.
- Die Höchsthaftung entspricht dem bezahlten Vertragswert der ursprünglichen Arbeiten.
- Keine Haftung für Drittschäden oder höhere Gewalt; der Kunde stellt B-Recruited von außervertraglichen Ansprüchen einschließlich Gerichts- und Verteidigungskosten frei.
Art. 10. Streitbeilegung
- Jeder Streit wird zunächst einem anerkannten Mediator vorgelegt; jede Partei nimmt mit Entscheidungsbefugnis an mindestens einem Termin teil.
- Ist Mediation aussichtslos, sind ausschließlich die zuständigen Gerichte des Bezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen, zuständig.
- Alle gerichtlichen Beitreibungskosten einschließlich Anwaltshonoraren trägt der Kunde.
